"Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen können (§ 48 SchulG)."
"Innerhalb unserer Schulen werden Zeugnissen bestimmte Funktionen zugebilligt. Derartige Funktionen beinhalten nicht nur Rückmeldungen über den Leistungsstand und den Lernzuwachs von Schülerinnen und Schülern, sie sollen außerdem zur Selektion, zur Disziplinierung, aber auch zur Motivierung der Schülerinnen und Schüler beitragen (BORCHERT/ DECKER, 1997, 84) .
"Wenn Eltern sagen: ?Spätestens nach dem dritten Schuljahr muss es Zensuren geben, damit wir endlich wissen, wo unser Kind steht?, meinen sie den Platz in der Rangfolge innerhalb der Klasse. Gewünscht ist ein Rangplatz ganz oben. Und, damit ein "gut" unter einer Arbeit "als richtiges, gutes "gut" akzeptiert wird, dürfen in der gesamten Klasse nur wenige gute Noten vergeben worden sein. Viele schlechte Noten (der anderen Kinder) werten die Leistungen des eigenen Kindes ... auf und machen dem Kind klar: "Du bist ein guter Schüler, wenn möglichst viele schlechter sind als du?" (KRICHBAUM, 1998, 49).
Bemühungen um alternative Formen der Leistungsbewertung und der Leistungserziehung reichen von dem Versuch, Notengebung auch im Rahmen pädagogisch rehabilitatorischer Tätigkeit zu optimieren bis hin zu kombinierten Formen der Selbst- und Fremdeinschätzung als Grundlage differenzierter Leistungsbeschreibung aus der Freinet- Pädagogik (HOFF, 1997; INGENKAMP, 1989; MASENDORF, 1988).
Einen Konsens scheint es bei aller Kontroverse darüber zu geben, dass Leistungsbewertung und Leistungserziehung notwendige Bestandteile schulischen Lernens sind.
Kernfragen der Diskussion sind:
Bei der Beurteilung von Leistungen lassen sich grundsätzlich drei Bezugsrahmen unterscheiden:
Eine Leistung ist "gut", wenn sie
Die soziale Vergleichsperspektive ist sinnvoll, wo es darum geht, die "dauerhaft" Besten herauszufinden. In einem klasseninternen Bezugssystem bleiben der gemeinsame Lernzuwachs und die individuellen Schwankungen unsichtbar.
Sachliche Bezugsnormen (curriculare Norm) werden dort verwandt, wo bestimmte Mindeststandards erreicht sein müssen. Für eine Vergleichbarkeit unter verschiedenen Schulen ist die Erstellung inhaltlich definierter Zensurenstandards für jedes Fach, jede Klassenstufe und jede Schulform notwendig.
Die individuelle Bezugsnorm macht in der Leistungsbeurteilung den individuellen Lernzuwachs direkt deutlich, Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern stehen weniger im Mittelpunkt.
Bei der Leistungsbeurteilung zieldifferent zu fördernder Schüler und Schülerinnen ist die Bezugsnorm individuell. Basis des Unterrichts ist der individuelle Förderplan. Die Beurteilung der Leistung meldet zurück, in wie weit der Schüler oder die Schülerin die definierten Ziele erreicht hat. Für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind im Gemeinsamen Unterricht die Richtlinien des jeweiligen Sonderschultyps Grundlage der Leistungsbewertung.
In der Praxis der Leistungsbewertung werden verschiedene Bezugsrahmen in der Regel kombiniert. Es kommt darauf an, dass Schülerinnen und Schüler lernen, sich unter verschiedenen Bezugsnormen zu bewerten. Dabei soll für die Zufriedenheit mit der eigenen Leistung (Selbstbewertung) die individuelle Bezugsnorm die Leitfunktion übernehmen, ohne dass Informationen zu anderen Bezugsnormen ignoriert werden (nach Rheinberg 2001, 68).
Die Aufgabe, den Unterrichtsprozess zu evaluieren, kann in unterschiedlichen Formen realisiert werden. Zum einen durch den Austausch über Lernerfolgskontrollen im kollegialen Feedback; zum anderen durch das Feedback von Schülerinnen und Schülern.
Um Folgerungen für die Sicherung und Entwicklung unterrichtlicher Qualität ableiten zu können, sind die Evaluationsergebnisse in Fach- und Jahrgangsstufenkonferenzen zu verarbeiten.
Komponenten schulischer Qualitätsentwicklung sind nach WEINERT (2001, 364 f.) "methodisch solide Leistungsmessungen und faire Leistungsvergleiche". Er schlägt vor, aufwendige formelle Schulleistungsstudien nach ihrem Abschluss zu einem für alle nutzbaren Aufgabenfundus zu machen.
Angebotene Inhalte und die damit verbundenen Anforderungen müssen den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Dieses ist immer wieder zu überprüfen, damit die Entwicklung bzw. Evaluation von Unterricht gewährleistet ist .
Eine höhere Vielfalt in den Angeboten ermöglicht mehr Schülerinnen und Schülern individuelle Lernfortschritte (vgl. BRODTMANN 1996).
Bildungsziele, die im Zusammenhang mit Leistungsbeurteilung und der Qualitätsentwicklung von Unterricht stehen, stellen nach WEINERT (2001, 355 f.) folgende Kompetenzen dar: